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- Kein Feuerwerk im Ferienpark
Feuerwerksfrei
Auf dem Gelände des Parks darf zum Jahreswechsel und auch während des restlichen Jahres kein Feuerwerk gezündet werden. Auf öffentlichen Straßen außerhalb des Parks ist es jedoch erlaubt, Feuerwerkskörper abzubrennen. In der Umgebung des Parks kann es zu Lärmbelästigungen kommen, z. B. in Wohngebieten.